Vergaberecht und COVID-19

Die Ausrufung des Zustands der epidemischen Bedrohung und später des Epidemie-Zustands hat große Schwierigkeiten bei der Durchführung des öffentlichen Beschaffungswesens verursacht. Im neuesten Newsletter fassen die Rechtsberater von BSJP Jarosław Sroka und Jakub Gąsior die Änderungen der Vorschriften für öffentliche Auftraggeber zusammen. Die Experten erläutern, ob und wie der bereits abgeschlossene Vertrag geändert werden kann, wer der Zahlung einer Vertragsstrafe ausgesetzt ist und wie das Verfahren vor der Landesberufungskammer derzeit aussieht.

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Anbau

legal alert_mai 2020_vergaberecht.pdf