EUGH: Disziplinarkammer ist kein Gericht

Am 15. Juli 2021 hat der Gerichtshof der Europäischen Union ein Urteil erlassen, in dem er anerkannt hat, dass Polens System für die disziplinarische Verantwortlichkeit der Richter nicht im Einklang mit dem Unionsrecht steht, da es keine Unabhängigkeit der Disziplinarkammer gewährleistet.

Um einen Kommentar zu diesem Urteil wurde Rechtsanwalt Maciej Prusak durch die Redaktion der Wochenzeitschrift Newsweek gebeten. Der Partner BSJP hat in seiner Äußerung betont, dass dieses Urteil auf das fehlende Gerichtsorgan der letzten Instanz hinweist, vor dem ein Rechtsbevollmächtigter seine Rechte geltend machen kann:

„Die Entscheidung des EGMR über die Rechtsanwältin Reczkowicz, die die Kraft der Entscheidung der Disziplinarkammer am Obersten Gericht in Frage stellt, lässt daraus schlussfolgern, dass es in dem polnischen Rechtssystem kein Gerichtsorgan der letzten Instanz gibt, vor dem ein Rechtsanwalt seine Rechte in Bezug auf die Disziplinarvorwürfe verteidigen könnte. Es entsteht eine eigentümliche Jurisdiktionsleere, die das Risiko des Verlusts durch die Bevollmächtigten der Berechtigungen zur Berufsausübung ohne instanzielle Gerichtskontrolle nach sich zieht. In dem Wirtschaftsverkehr schwächt das die Position eines polnischen Rechtsanwalts [adwokat] bzw. Rechtsberaters [radca prawny], der im Verhältnis zu den Bevollmächtigten aus anderen EU-Ländern von der Leistung einer Rechtshilfe ohne Gerichtskontrolle entfernt werden kann."

Den vollständigen Artikel samt Kommentar des Rechtsanwalts Prusak können Sie HIER lesen.