Einholung einer Konzession für die Aufsuchung und Förderung von Schiefergas soll einfacher sein

Das Ministerium für Umweltschutz arbeitet an einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Geologie- und Bergrechtsgesetzes. Infolge der Arbeiten soll ein Konzessionsverfahren für die Förderung mancher Bodenschätze u.a. des Schiefergases, der Braun- und Steinkohle ab nächstem Jahr einfacher sein. Die neuen Vorschriften modifizieren auch ein Katalog über die Lagerstätten der vom Bergbaueigentum erfassten Bodenschätze, das um Bernstein, Edelgas und Metalle der Seltenen Erden erweitert wird. Im Gespräch mit der Informationsagentur Newseria Biznes kommentiert die vorgeschlagenen Änderungen der Rechtsanwalt Dr. Grzegorz Wąsiewski.

Das Interview ist hier zugänglich.