Dokumentation der Verrechnungspreise - wen betrifft die neue Verpflichtung?

Wir möchten Sie freundlicherweise darauf hinweisen, dass die Jahresabrechnung für das Jahr 2017 die neuen Regelungen betreffend Pflicht zur Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation berücksichtigt. Jeder polnische Subjekt, der jährlich Einnahmen oder Kosten in Höhe von über 2.000.000 EUR erreicht und Geschäfte mit verbundenen Subjekten in einem bestimmten Wert abschließt, wird verpflichtet, die Verrechnungspreisdokumentation vorzubereiten.

Die Details sind in der Anlage zugänglich.

Mehr Information erhalten Sie von dem Rechtsanwalt / Steuerberater Rafał Lewandowski (rafał.lewandowski@bsjp.pl) und der Rechtsanwältin / Steuerberaterin Patrycja Zdanowicz-Pastuszak (patrycja.zdanowicz-pastuszak@bsjp.pl).

Anbau

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