Wir verfügen über weitreichende Erfahrung im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen und transaktionsbezogenen Umstrukturierungen. Unsere Branchenkenntnis und das bei einer Vielzahl von Transaktionen gewonnene Know-how bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Beratung.
Dabei sind hohe fachliche Qualifikationen und eine Spezialisierung unserer im Transaktionsgeschäft tätigen Anwälte und deren Verständnis für die wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenhänge erforderlich für die erfolgreiche Umsetzung der Ziele unserer Mandanten. Unser Projektmanagement umfasst alle Phasen eines Unternehmenskaufs oder -verkaufs, von der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung, der Durchführung der obligatorischen Due Diligence-Prüfung, über den Entwurf und die Verhandlung von Verträgen bis hin zur Phase der "Post-Closing-Integration". Bei grenzüberschreitenden Projekten sind wir als internationale Full-Service-Kanzlei hervorragend aufgestellt eine umfassende, integrierte Transaktionsberatung anzubieten, und zwar in enger Zusammenarbeit der Anwälte in den einzelnen Fachbereichen
Wir beraten Unternehmen bei den vielfältigen Rechtsproblemen, die im Laufe der Unternehmensexpansion auftreten können. Ob es sich um Neuinvestitionen, Asset- und Share-Deals, Kartell- und Konzentrationsvereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen und andere Verträge oder Gewerbliche Schutzrechte handelt– ermöglicht unser Know-how, unsere Erfahrung und unsere Kenntnisse des polnischen Markts uns, Sie bei der Umsetzung Ihrer Pläne erfolgreich zu unterstützen. Wir beraten Unternehmen bei der Vorbereitung der Geschäftsberichte, bei der rechtlichen und steuerlichen Optimierung der Geschäftsstruktur, sowie der rechtlichen und steuerlichen Prüfung des Zustandes der Gesellschaften, die an der Verschmelzung oder Übernahme teilnehmen.
Wir vertreten Unternehmer bei Verfahren zur Einholung der für den Abschluss von Verschmelzungen oder Übernahmen erforderlichen Genehmigungen, insbesondere bei Fusionskontrollverfahren vor dem Präsident des Amtes für den Verbraucher- und Wettbewerbsschutz, vor der Finanzaufsichtskommission oder vor dem Minister für Innere Angelegenheiten und Verwaltung. Wir begleiten unsere Mandanten komplex im gesamten Verschmelzungs- oder Übernahmeverfahren. Corporate Housekeeping gehört auch nach einer Verschmelzung oder Übernahme zu den laufenden Aufgaben unseres Teams.
Man unterscheidet zwischen globalen als auch lokalen Wettbewerb. Für Investoren in Polen kann dies die Verschmelzung bestehender Unternehmen oder die Übernahme der Wettbewerber bedeuten. In einigen Fällen kann es vorteilhaft sein, ein bereits bestehendes Unternehmen zu übernehmen, anstatt ein Geschäft völlig neu aufzubauen. In diesen Fällen - häufig aber auch bei Joint Venture Gründungen - ist es wichtig, die Zielgesellschaft der Übernahme sorgfältig zu durchleuchten und wirtschaftliche sowie rechtliche Risiken zu bewerten. Jedoch erfordert die Identifizierung von Risiken, bspw. durch eine Legal Due Diligence, langjährige Erfahrungen sowohl hinsichtlich der in Polen üblichen Geschäftspraktiken, als auch der Kenntnis der maßgeblichen Informationsquellen. Wir können auf eine über ein Jahrzehnt währende Erfahrung mit Mergers & Acquisitions in Polen zurückblicken und sind daher in der Lage, Ihnen bei der Übernahmeentscheidung zur Seite zu stehen. Die Erstellung praxisgerechter und verhandelbarer vertraglicher Dokumentationen, die Ihr Risiko in sachgerechter Weise beschränken, gehört für uns ebenso zu den selbstverständlichen Bestandteilen unserer Rechtsberatung. Als einer der Innenmärkte der Europäischen Union kann Polen eine attraktive Lokalisierung für Investitionen darstellen, jedoch ist das Eigentum an Immobilien in Polen ein heikles Thema, das während der Verhandlungen der Regierung bezüglich des Übergangszeitraums hinsichtlich des Beitritts Polens zur EU., diskutiert wurde
Die Anwälte des Private Equity Teams begleiten auf Käufer- oder Verkäuferseite Unternehmensakquisitionen, Leveraged Buy-outs oder Exit-Gestaltungen. Da Private Equity Investoren oft grenzüberschreitend tätig sind, stellen wir regelmäßig eingespielte Teams aus unterschiedlichen Jurisdiktionen zusammen. Wir verfügen damit über die notwendige Erfahrung, um die wirtschaftlichen Zielsetzungen des Mandanten optimal in das jeweilige Landesrecht umzusetzen.
Unser Venture Capital Team begleitet Investoren oder Unternehmen bei Venture Capital Investitionen, angefangen bei Frühphasen-Finanzierungen, bei der Einhaltung und Umsetzung vertraglicher Maßgaben oder im Rahmen weiterer Finanzierungsrunden bis hin zu Exit-Gestaltungen. Unsere Mandanten sind sowohl institutionelle wie auch private Investoren, Venture Capital Fonds oder auch Gründer und deren Unternehmen. Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung von Venture Capital Investitionen bieten wir mit integrierten Teams eine grenzüberschreitende Beratung an.
Neben der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Erfahrung bieten wir hier insbesondere eine breite und langjährige Kenntnisse bei der Evaluierung und Absicherung von Intellectual Property.