Unsere Experten sind anerkannt im Bau- und Planungsrecht. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten praxisnah und effizient in allen Fragen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts.
Im Bau- und Planungsrecht sind wir schwerpunktmäßig für Bauherren, Bauträger, Investoren und andere im Immobilienbereich engagierte Rechtsträger tätig. Wir beraten sie hinsichtlich der planungsrechtlichen Situation ihrer Grundstücke, vertreten sie im Baugenehmigungsverfahren sowie im Zusammenhang mit der kommunalen Bauleitplanung. Aufgrund unserer Kenntnis der regionalen Strukturen und unserer Erfahrung im Umgang mit Behörden gelingt es uns in den meisten Fällen, planerische Festsetzungen zu erreichen, mit denen die Interessen unserer Mandanten an einer möglichst wirtschaftlichen Ausnutzung der Entwicklungspotentiale ihrer Grundstücke und das öffentliche Interesse an einer geordneten Stadtentwicklung in Einklang gebracht werden. In den Fällen, in denen sich eine einvernehmliche Lösung nicht erzielen lässt, vertreten wir unsere Mandanten mit großem Erfolg in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Wenn es um die Errichtung, die Nutzungsänderung, den Erwerb oder die Beseitigung von Bauvorhaben geht, treten sehr häufig umweltrechtliche Probleme auf. Unsere für diese Angelegenheiten zuständige Expertenteams sind für ein breites Mandantenspektrum tätig, z. B. für die Grundstückseigentümer, Bauunternehmen, Bauträger, Investoren, Banken und kommunale Behörden. Wir bieten unseren Mandanten eine breit gefächerte Beratung und Vertretung in allen Fragen des Umweltrechts.
Insbesondere für industrielle Anlagen ist neben einer Baugenehmigung regelmäßig auch eine umweltrechtliche Zulassung erforderlich, etwa nach den Vorschriften des Abfallrechts, des Immissionsschutzrechts oder des Wasserrechts. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in solchen Genehmigungsverfahren sowie - wenn nötig - in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Dies gilt auch im Falle von umweltrechtlichen Ordnungsverfügungen. Hier gelingt es unseren umweltrechtlichen Fachleute grundsätzlich aufgrund ihrer erstklassigen Kenntnisse und ihrer langjährigen Erfahrung, unsere Mandanten durch frühzeitige Einflussnahme bei den zuständigen Behörden vor belastenden Auflagen und Sanierungsverpflichtungen zu schützen. Zunehmende Bedeutung haben in diesem Zusammenhang zum Beispiel Sanierungsverträge im Altlasten- und Bodenschutzrecht.
In den Fällen, in denen sich keine einvernehmliche Lösung erzielen lässt, beraten und vertreten wir unsere Mandanten in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten. Dies ist etwa der Fall, wenn die zuständigen Behörden die Erteilung einer Genehmigung verweigern oder wenn sich die Mandanten gegen rechtswidrige Ordnungsverfügungen zur Wehr setzen müssen.
Auch bei Unternehmenskäufen spielen umweltrechtliche Fragen sehr häufig eine bedeutende Rolle. Unerkannte oder vertraglich nicht angemessen geregelte Umweltrisiken gefährden oftmals den wirtschaftlichen Erfolg einer Transaktion. Unsere Fachleute beraten Erwerber oder Veräußerer so frühzeitig über mögliche Risiken, dass die Gefahren, die durch eine Haftung für Umweltschäden ausgelöst werden können, durch intelligente Vertragsgestaltung ausgeschlossen oder zumindest minimiert werden.
Besonderes Know-how und langjährige Erfahrung haben unsere Fachleute in dem Bereich des Umweltrechts bei der Beratung und Vertretung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im Ver- und Entsorgungsbereich. Hier kommen unseren Mandanten insbesondere unsere spezielle Markt- und Branchenkenntnis sowie unsere Expertise im Abfall-, Wasser- und Abwasserrecht zugute. In diesem Sektor gestalten wir Privatisierungsvorhaben, Umstrukturierungen öffentlicher Einrichtungen und beraten und vertreten unsere Mandanten in bau- und umweltrechtlichen Fragen ebenso wie im Zusammenhang mit der Finanzierung, Planung, Entwicklung, Errichtung und des Betriebs von Anlagen und der Streitbeilegung.